Impressum
und Haftungsausschluss
Offenlegung
nach § 25 Mediengesetz, Angaben nach E-Commerce Gesetz
Österreichischer
Apothekerverband
Interessenvertretung
der selbständigen Apotheker
Spitalgasse
31
1090
Wien
T
+43-1-404 14 300
F
+43-1-408 62 80
Der
Österreichische Apothekerverband unterliegt als Verein der Aufsicht des
Bundesministeriums für Inneres.
Vertretungs-
und zeichnungsberechtigt für den Österreichischen Apothekerverband ist der Präsident,
in seiner Verhinderung der 1. Vizepräsident und bei deren Verhinderung der 2.
Vizepräsident.
Mag.
pharm. Jürgen Rehak, Präsident
Mag.
pharm. Thomas Veitschegger, 1. Vizepräsident
Mag.
pharm. Christian Wurstbauer, 2. Vizepräsident
Die
Mitglieder des Vereinsvorstands finden Sie hier.
UID
Nummer: ATU 37632102;
DVR
Nummer: 4011707
Tätigkeitsbereich
Vertretung
der Interessen sowie Information, Beratung und Unterstützung der selbständigen
Apotheker als deren Interessenvertretung. Der auf freiwilliger Mitgliedschaft
basierende Verein bezweckt gemäß seiner Satzung:
Der
Österreichische Apothekerverband verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke
im Sinne der Bundesabgabenordnung.
Er
bezweckt ausschließlich und unmittelbar die Erhaltung und Förderung der
flächendeckenden Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit Arzneimitteln
durch öffentliche Apotheken.
Zur
Erreichung des Verbandszweckes dienen insbesondere:
a) Alle
Maßnahmen zur Wahrung und Förderung der Interessen des Apothekerstandes in
vollem Umfang des Arbeitsgebietes der öffentlichen Apotheken in allen Bereichen
des Arzneimittelverkehrs (Arzneimittelabgabe an Verbraucher,
Arzneimittelerzeugung, Spezialitätendepotgeschäft und Arzneimittelgroßhandel)
im allgemeinen und der beruflichen und sozialen Interessen der selbständigen
Apotheker im besonderen;
b) die
Pflege der Pharmazie in wissenschaftlicher und praktischer Beziehung;
c) die
Pflege und Förderung des kollegialen Zusammenhaltes der selbständigen Apotheker
sowie der sozialen Gestaltung des Apothekerstandes;
d)
Veranstaltungen von Versammlungen, Vorträgen, Diskussionen und Kursen;
e)
Veranstaltungen sonstiger, insbesondere auch gesellschaftlicher Art;
f) die
Herausgabe von Mitteilungen, Druckschriften und sonstigen Veröffentlichungen,
insbesondere einer den Berufs- und Verbandsinteressen dienenden
Verbandszeitschrift oder die vertragsmäßige Bestellung einer anderen
Fachzeitschrift zum Verbandsorgan;
g) die
Herausgabe von Behelfen jeder Art, die den Mitgliedern zur Ausübung ihres
Berufes dienen;
h) die
unentgeltliche Beratung der Mitglieder in pharmazeutisch-fachlicher,
technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht;
i) die
Teilnahme an Wahlen in öffentlich-rechtliche Berufskörperschaften als
wahlwerbende Gruppe sowie die Stellungnahme zu allen den Apothekerstand im
allgemeinen oder die Verbandsmitglieder im besonderen betreffenden
Angelegenheiten, vornehmlich die Erstattung von Gutachten und Vorschlägen an
die Organe der Gesetzgebung und Vollziehung, insbesondere an den Obersten
Sanitätsrat und die Landessanitätsräte, an die Österreichische
Apothekerkammer,
die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich und an sonstige
Berufsorganisationen und -einrichtungen;
j) der
Abschluss von Kollektivverträgen für das pharmazeutische Fachpersonal sowie für
das Apothekenhilfspersonal ohne pharmazeutische
Ausbildung in den öffentlichen Apotheken Österreichs;
k) die
Zusammenarbeit mit gleichartigen Berufsorganisationen des In- und Auslandes und
internationalen Vereinigungen der Pharmazie sowie der Beitritt zu solchen und
anderen Körperschaften und Institutionen;
l) die
Stellungnahme zu allen den Apothekerstand im allgemeinen oder die
Verbandsmitglieder im besonderen betreffenden Angelegenheiten, vornehmlich die
Erstattung von Gutachten und Vorschlägen an die Organe der Gesetzgebung und
Vollziehung, insbesondere an den Obersten Sanitätsrat und die
Landessanitätsräte, an die Österreichische Apothekerkammer, die Pharmazeutische
Gehaltskasse für Österreich und an sonstige Berufsorganisationen und
-einrichtungen;
m) die
Durchführung von Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen
Vorschriften betreffend den Arzneimittelverkehr und die Ausübung des
Apothekerberufes;
n) der
Abschluss von Vereinbarungen mit begünstigten Beziehern und deren
Organisationen über den Bezug von Arznei- und Verbandmitteln sowie von
Heilbehelfen, insbesondere über die Abwicklung von Lieferungen öffentlicher
Apotheken an solche Bezieher, die Verrechnung dieser Lieferungen und
Entscheidung etwa daraus entstandener Streitigkeiten, soweit nicht öffentlichrechtliche Berufskörperschaften zuständig sind;
o) die
Errichtung und Erhaltung von Bibliotheken und Sammlungen;
p) die
Errichtung und Erhaltung von Unterrichts und Untersuchungsanstalten,
Laboratorien, Beratungsstellen, Rechenzentren und dgl. sowie die Beteiligung an
solchen;
q) der
Erwerb von Liegenschaften, die Gründung und der Erwerb von wirtschaftlichen
Unternehmungen sowie die Beteiligung an solchen;
r) nach
Maßgabe der vorhandenen Mittel die Unterstützung bedürftiger Mitglieder,
insbesondere solcher, deren Bedürftigkeit durch die Gründung von ärztlichen
Hausapotheken hervorgerufen wird, sowie ihrer Witwen und Waisen, die Gewährung
von Unterstützungen und Stipendien an Studierende der Pharmazie;
s) die
Anmeldung und Aufrechterhaltung von Marken, die in den Unternehmen von
Mitgliedern zur Kennzeichnung ihrer Waren oder Dienstleistungen dienen sollen,
insbesondere auch im Zusammenhang mit der Werbung für Dritte auf dem Gebiet des
Apothekenwesens und mit der Unternehmensberatung auf dem Gebiet des
Apothekenwesens; weiters die Herausgabe eines Waren-
und Dienstleistungsverzeichnisses, aus dem jene Waren und Dienstleistungen
ersichtlich
sind, die mit einer Marke des Verbandes gekennzeichnet werden dürfen;
t) die
Verfolgung von Ansprüchen nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
und wegen Verletzung von Rechten aus Marken des Verbandes;
u) die
Planung und Durchführung von Gemeinschaftswerbung und Öffentlichkeitsarbeit für
öffentliche Apotheken.